AGB
Auf die Vermittlungsaufträge zwischen dem Auftraggeber, Kunde, und Vermittler, Firma DJ-Broker.com, finden folgende Geschäftsbedingungen des Vermittlers Anwendung:
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschliesslich immer die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.
2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind unverbindlich. DJ-Broker übernimmt dabei die reine Vermittlerrolle auf Provisionsbasis, zahlbar vom DJ/Künstler an die Agentur. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und DJ/Künstler zustande.
3. Leistungen
DJ-Broker.com bietet folgende Leistung nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1) Vermittlung von mobilen DJs mit eigenem Equipment und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(2) Vermittlung von weitergehenden Dienstleistungen des jeweiligen DJs
(3) Vermittlung von Künstlern für private und geschäftliche Anlässe
4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Diskotheken-Betreiber oder der Organisator einer Veranstaltung verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der GEMA. Für geschlossene nicht öffentlliche Veranstaltungen, wie Hochzeiten, Geburtstage oder sonstige private Feiern zu der die Allgemeinheit keinen Zutritt hat und zu der kein Eintrittsgeld zu entrichten ist, ist in der Regel keine GEMA Gebühr zu zahlen.
5. Preise
Alle im Rahmen unserer All-in-One Pakete genannten Preise für Privatveranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Firmenkunden bezahlen die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise zzgl. derzeit 19% MwSt.
Beauftragte Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.
6. Auftragsstornierung
Bei individuellen Angeboten kommen ausschließlich die Bedingungen des vermittelten DJs/Künstlers zur Anwendung. DJ-Broker fungiert hier nur als Vermittler von Dienstleistungen zwischen Auftraggeber und DJ/Künstler.
Im Rahmen unserer All-in-One Pakete gilt: Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.
Stornierung:
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich
bis 14 Tage vor dem Termin der Feier 50% der Gesamtsumme mindestens jedoch EUR 200,- €
weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten zu zahlenden Gesamtsumme
7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung beim jeweiligen DJ/Künstler sowie zur Kenntnisnahme DJ-Broker.com anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaigen Ansprüche.
8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber sowie der Dienstleister kommen auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum ihrer Zahlungsverpflichtung nach.
Vom Verzugszeitpunkt an ist DJ-Broker berechtigt dem Dienstleister Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
9. Zahlungsbedingungen
Wir sind im Rahmen unserer All-in-One Pakete grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von DJ-Broker anerkannt wurden. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist DJ-Broker zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von DJ-Broker.com sofort in einem Betrag fällig. Werden DJ-Broker.com Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich DJ-Broker das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. DJ-Broker ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
10. Nutzung von übermittelten Informationen
Der Auftraggeber darf und wird übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die DJ-Broker Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von DJ-Broker für andere Veranstaltungen genutzt werden.
Von DJ-Broker.com erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch DJ-Broker verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht DJ-Broker die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von DJ-Broker übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben DJ-Broker vorbehalten.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen DJ-Broker und dem Auftraggeber gilt Deutsches Recht.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Datenschutz
Datenerhebung durch Nutzung von Google-Analytics
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